Theaterpädagogische Verfahren sind verschiedene Arten von emotionaler, imaginativer und sinnlicher Texterfahrung, die zum einen reproduktiv, zum anderen produktiv sein können, in jedem Fall zum Handeln anregen. Sie unterstützen und entwickeln die sinnliche Wahrnehmung, Phantasie und emotionale Beteiligung der Schüler*innen, sie haben einen positiven mnemotechnischen Effekt und erleichtern durch den Ansatz der Handlungsorientierung die Verwirklichung von Mitteilungsabsichten.
Diese Verfahren müssen der Klassenstufe angepasst sein.
Praxishinweise
Was ist zu beachten beim Einsatz dieser Verfahren?
- Ihr Einsatz muss sehr gut geplant und hergeleitet sein.
- Es muss eine Verbindung zum Stoff geben; das Verfahren darf nicht „aufgesetzt“ oder „zur Entspannung“ am Ende der Stunde unmotiviert angehängt werden.
- Man muss langsam einsteigen und mit der Klasse in kleinen Schritten üben.
- Es sollte für die Schüler*innen ersichtlich sein, dass sie etwas lernen.
- Man sollte alles vorher ausprobiert und eingeübt haben.
Stolpersteine
Eine analytische, vielleicht recht trockene Stunde soll durch einen kleinen Exkurs ins Theaterpädagogische „aufgepeppt“ werden und so kommt am Ende der Stunde die Aufforderung: „Spielt mal diese Szene“.
- Der Arbeitsauftrag ist nicht klar und es wird nicht deutlich, was genau gemacht werden soll.
- Schüler/innen werden aufgefordert, aus der Perspektive eines Protagonisten zu sprechen/spielen, mit dem sich Schüler/innen aus unterschiedlichen Gründen nicht identifizieren sollten (wollen??).
- Es wird nicht klar gesagt, ob frei gespielt oder gelesen werden soll.
- Es wird nicht genügend oder zu viel Zeit gegeben.
- Schüler*innen fühlen sich „vorgeführt“.
- Die Lehrperson steht selbst nicht richtig hinter dem, was sie von den Schüler*innen verlangt.
Grundsätzliches
- Wenn eine Darbietung benotet wird, sollten die Kriterien offen gelegt werden.
- Das Verfahren setzt eine Gruppe voraus, in der untereinander so viel Vertrauen herrscht, dass jede/r Einzelne es wagt, aus sich herauszugehen und "den Körper sprechen" (handeln) lässt. Die Lehrperson kann diese Bereitschaft nicht "erzwingen". Ganz im Gegenteil, er/sie muss eine "Verweigerung" einzelner Schüler*innen akzeptieren.
- Es setzt eine Gruppe voraus, die diese Form des Unterrichts gewohnt ist und auch selbständig und eigenverantwortlich handeln kann (Rollenverteilung in Spielende und Beobachtende, konzentriertes Arbeiten an einer Lösung etc.). Für die Lehrperson bedeutet das, dass sie Formen ganzheitlichen und schüleraktiven Unterrichts schon vorher mit den Schüler*innen praktiziert hat.
- Die herkömmliche "Leistungskontrolle" verträgt sich oft nicht mit dieser Form des Arbeitens. Das heißt nicht, dass eine Bewertung nicht möglich ist. Ganzheitlicher Unterricht darf sich aber bei der Bewertung von Schüler*innenleistungen nicht nur auf einen Aspekt ganzheitlichen Lernens, etwa das Kognitive, beschränken.
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